Dividendenausschüttung vs.  Lohnbezug: Wann macht was Sinn für den erfolgreichen Unternehmer?

 

Das schweizerische Steuersystem belastet Gewinne doppelt; einmal auf Ebene der Kapitalgesellschaft (Gewinnsteuer) sowie bei der Ausschüttung der Dividende auf der Stufe des Anteilseigners (Einkommenssteuer). Häufig sind die Unternehmen deshalb sehr zurückhaltend mit dem Gewinnausweis, bilden stille Reserven und thesaurieren die erarbeiteten Mittel in der Unternehmung. Die Folgen dieser Praxis sind, dass

 

  • ausschüttungsfähige Gewinne im Unternehmen behalten werden und nicht betriebsnotwendiges Kapital in der Unternehmung aufgebaut wird,
  • der Unternehmer sein Privatvermögen nicht wunschgemäss aufbauen kann,
  • in schwierigen Unternehmensphasen (Konkurs, Sanierung, Umstrukturierung) der Unternehmer vor dem Ruin steht, weil ein Grossteil seines Kapitals in der Unternehmung angelegt ist,
  • die Nachfolge massiv erschwert wird, da die Unternehmung zu „schwer“ weil zu vermögensintensiv ist.

 

Auf Kantons- wie auf Bundesebene ging man in den letzten Jahren dazu über, Dividenden unter bestimmten Bedingungen privilegiert zu besteuern. Der Sitz der Gesellschaft muss dabei zwingend in der Schweiz liegen und es muss sich um eine qualifizierte Beteiligung (Mindestanteil) handeln, die über einen langfristigen Zeitraum gehalten wird. Die meisten Kantone wenden dabei das Teilsatzverfahren an: die gesamte Dividende wird zu einem reduzierten Satz besteuert. Bei der direkten Bundessteuer wurde das Teilsteuerverfahren gewählt: nur ein Teil der Dividende (Reduktion der Bemessungsgrundlage) wird zum ordentlichen Satz besteuert. 

 

Teilsteuerverfahren (nur ein Teil der Dividende wird besteuert: Modell direkte Bundessteuer)

Privates Einkommen

CHF

Steuerbar

Steuersatz

Lohn

100’000

100’000

Reg. Tarif

Dividende zu 60%

100’000

60’000

Reg. Tarif

Total

200’000

160’000

 

 

Teilsatzverfahren (die ganze Dividende wird zu einem reduzierten Satz besteuert: Modell Kantone)

Einkommen

CHF

Steuerbar

Steuersatz

Lohn

100’000

100’000

Reg. Tarif

Dividende

100’000

100’000

50% v. Reg. Tarif

Total

200’000

200’000

 

 

Planung

Die Nutzung dieser Instrumente bedingt eine professionelle Planung. Mittelfristig können damit folgende Ziele erreicht werden:

 

·         Reduktion der Steuerlast

·         Stärkung der privaten Vermögens- und Vorsorgesituation

·         Erleichterung der Unternehmensnachfolge

·         Verbesserte Möglichkeiten bei der Nachlassplanung

 

Auch für Unternehmer mit Einzelfirma oder Kollektivgesellschaft stellt sich die Frage nach einer Neugründung einer Kapitalgesellschaft. Eine Umwandlung ist jederzeit möglich und kann die Steuer- und Sozialversicherungslast erheblich senken.

 

Besonders die folgenden Punkte müssen berücksichtigt werden:

·          Höhe des Unternehmerlohns

·          Stabile und langfristige Dividendenpolitik

·          Abstimmung der Ausschüttungen mit den privaten Einkünften und Abzügen

·          Restriktionen seitens der AHV

·          Miteinbezug von anderen Steueroptimierungsinstrumenten

 

Bei der Bestimmung der Höhe des Unternehmerlohnes sollen ergänzend folgende Faktoren berücksichtigt werden:

·         genügt der Versicherungsschutz dem Unternehmer?

·         genügt die Vorsorge dem Unternehmer

·         Wird ein Mindestlohn gemäss AHV Praxis ausbezahlt

 

Je näher ein Unternehmer am Pensionierungsalter ist, desto wichtiger wird die Planung seines Lebensabends bzw. die Äufnung seiner beruflichen Vorsorge. Lücken in der beruflichen Vorsorge können beispielsweise durch Kaderpläne oder durch gezielte Einkäufe in der 2. Säule ausgeglichen und steuerlich geltend gemacht werden.

 

Als Ergänzung können die Krankentaggeld- und UVG-Policen durch Zusatzversicherungen und überobligatorische Lösungen ebenfalls auf die individuelle Siuation angepasst werden.

 

Restriktionen seitens des Staates

Generell empfehlen wir, eine ausgewogene und individuell angepasste Lösung anzustreben. Zu tiefe Löhne höhlen die AHV aus und werden mittelfristig zu Gegenmassnahmen führen, welche schmerzhaft sein dürften. Seitens der AHV werden bereits heute nur noch Löhne akzeptiert, welche einem Branchenvergleich standhalten.

 

Im folgenden Rechenbeispiel haben wir ein paar Varianten aufgezeigt:

 

Beispiel: natürliche Person, Appenzell, alleinstehend, katholisch

 

Variante 1: Lohn

Variante 2: Dividende

Variante 3 Einkauf PK

Lohn

200’000

100’000

100’000

Dividende

0

100’000

100’000

Einkauf PK

0

0

./. 65’000

Berechnung der Steuerlast

Staats-/Bezirks-/Gemeindesteuern

30’080

21’056

10’915

 

 

 

 

Bundessteuer

14’288

9’145

2’760

Total Steuerbelastung NP

44’368

30’201

13’675

Gewinnsteuer Jur. Person

0

16’500

16’500

AHV/ALV

26’000

13’000

13’000

Gesamtbelastung

70’368

59’701

43’175

 

Fazit

Die bestmöglichen Resultate werden mit der Abstimmung der Steuer- und Abschlussplanung zwischen der juristischen und der natürlichen Person erzielt. Es gilt, alle Einflussgrössen zu kennen und diese in die Berechnungen mit einzubeziehen (z.B. Einzahlung Säule 3a, Einkauf in die Pensionskasse, Liegenschaftsunterhalt, etc.).  Damit gehen Sie geplant durch jede Unternehmens- und Privatphase. cmt unterstützt Sie gerne dabei!

Ergänzung: Kurzfilm zum Thema

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